Steuertipp: Bares ist nicht immer Wahres
Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Verbraucherrecht - »Geflügel-Salami« darf keinen Schweine-Speck enthalten
Rechtstipp: Reiserecht - Hamburg und Hannover unterscheiden sich vom Flughafen nicht
Annullierungen von Flügen können – unter bestimmten Voraussetzungen – den Passagieren eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung bescheren. Das gilt jedoch nicht, wenn ein Flug aus Gran Canaria wegen einer leichten Verspätung außerplanmäßig in Hannover landet und die Passagiere in Bussen zum eigentlichen Zielflughafen Hamburg gebracht werden. (In Hamburg war das Nachtflugverbot zu beachten.) Das Landgericht Hamburg verneinte einen Anspruch auf eine Entschädigung, weil der umgeleitete Flug nicht als „annulliert“ zu betrachten sei. Das könne nur dann der Fall sein, wenn auf einem anderen als dem ursprünglichen Zielflughafen gelandet wurde, „der nicht denselben Ort, dieselbe Stadt oder dieselbe Region bedient“. Die Flughäfen Hannover und Hamburg bedienen dieselbe Region. Das Einzugsgebiet beider Flughäfen überschneide sich aufgrund ihrer Größe. Es sei unerheblich, dass sie sich in unterschiedlichen Bundesländern befinden. (LG Hamburg, 305 S 33/20)