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Rechtstipp: Reiserecht - Ein halbes Jahr vor Abflug kostet Storno noch keine 30 Prozent

22.05.2023

Bucht eine Frau eine Reise nach Hurghada (Ägypten), storniert sie die Reise jedoch wenige Tage nach der Buchung, so darf ihr der Reiseveranstalter nicht 30 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr abverlangen, wenn der Abflug erst in knapp sechs Monaten gewesen wäre. Das gelte auch dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters eine solche Stornostaffel vorgesehen ist, wonach bei einem Rücktritt von der Reise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 Prozent des Reisepreises als Entschädigung fällig werden. Eine solche Staffelung sei wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Bei einem solch frühen Reiserücktritt sei nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten, dass „in der überwiegenden Anzahl eine Weiterverwendung der Reiseleistungen erfolgt“ - und die Einbuße des Veranstalters deutlich unter 30 Prozent des Reisepreises liegt. (AmG Bochum, 39 C 9/20)

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