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Rechtstipp: Mietrecht - Treppen ohne Handläufe gehen gar nicht

30.11.2022

Sind an den Treppen in einem mehrgeschossigen Mietshaus keine Handläufe angebracht und besteht deswegen ein erhöhtes Sturzrisiko, so muss der Vermieter diesen Missstand beseitigen. Denn es handele sich um eine "gesundheitsgefährdende Beschaffenheit der Wohnung" - obwohl der Mangel im Hausflur liegt. Das gelte auch dann, wenn über den vertragsgemäßen Zustand keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde und die Mieter die Wohnung "in Kenntnis dieser baulichen Beschaffenheit ohne Vorbehalt in Gebrauch genommen haben." (LG Berlin, 67 S 30/22)

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