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Rechtstipp: Mietrecht - Ob ein Hund «artgerecht» wohnt, hat den Vermieter nicht zu jucken
Auch in einer kleinen Ein-Zimmer-Wohnung (hier mit einer Größe von 38 qm) darf ein Mieter einen Hund halten. Er hat gegenüber dem Vermieter einen "Anspruch auf Zustimmung". Das gelte auch für einen Boxer-Rüden. Zwar sei die Haltung eines solch großen Hundes nicht ideal mit Blick auf die artgerechte Haltung. Allerdings sei mietrechtlich nur von Bedeutung, ob die Wohnungsgröße "ausreicht". Das bejahte das Amtsgericht Köln. Für die Haltungserlaubnis sei die artgerechte Haltung unerheblich. (AmG Köln, 210 C 208/20)