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Rechtstipp: Mietrecht - Ein Nebenwohnsitz darf nicht untervermietet werden

14.10.2022

Nutzt ein Mieter die Wohnung lediglich als Nebenwohnsitz, so kann er gegen seinen Vermieter nicht durchsetzen, die Wohnung untervermieten zu dürfen. Lediglich geringfügige Gebrauchs- und Komfortvorteile begründen kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung. Hier beabsichtigte ein Vermieter, zwei Zimmer seiner Drei-Zimmer-Wohnung in der Stadt unterzuvermieten. Er selbst wohnte in einer Doppelhaushälfte am Stadtrand. Der Vermieter hat dem zu Recht nicht zugestimmt. (LG Berlin, 67 S 286/21)

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