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Rechtstipp: Mietrecht - An die Tochter darf die Wohnung überlassen werden

10.10.2022

Überlassen Mieter die Wohnung ihrer Tochter und nutzen sie die Wohnung lediglich als Zweitwohnung, so darf der Vermieter deswegen nicht den Mietvertrag kündigen. Verfügen die Mieter weiterhin über einen Schlüssel zur Wohnung und stehen sie dem Vermieter stets als Ansprechpartner zur Verfügung, so kann der Vermieter nicht die Räumung und die Herausgabe der Wohnung verlangen. Es handele sich nicht um eine "vertragswidrige Überlassung an einen Dritten". Zur Familie des Mieters bestehe "eine enge, unter dem Schutz der Verfassung stehende persönliche Beziehung". (AmG Berlin-Mitte, 123 C 5105/19)

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