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Rechtstipp: Kündigung - Ein gefälschter Impfpass bringt das Aus

01.08.2022

Wer seinem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorlegt, dem darf fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. In dem konkreten Fall ging es um eine Beraterin in der betrieblichen Gesundheitsförderung, die externe Kunden, darunter auch Pflegeeinrichtungen, besuchte. Erklärt die Frau, dass sie geimpft sei (eine Bedingung des Arbeitgebers) und legt bei der Personalabteilung einen Impfausweis vor, so verliert sie ihren Job, wenn sich herausstellt, dass der Ausweis gefälscht war. Sie hat das zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt. (ArG Köln, 18 Ca 6830/21)

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