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Rechtstipp: Kündigung: Darf ein Kirchenaustritt zum Jobverlust führen?

20.12.2022

Arbeitete eine Hebamme jahrelang als Mitglied der Katholischen Kirche in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft (hier ging es um die Caritas), bevor sie kündigt, aus der Kirche austritt und sich selbstständig macht, so darf die Tatsache, dass sie nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche ist, später nicht dazu führen, nach einer Wiedereinstellung (bei der die Konfession keine Rolle spielte) wegen des Ausritts aus der Kirche die Kündigung zu erhalten. Das hat jedenfalls das Landearbeitsgericht Hamm jedenfalls mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen so gesehen. Das Bundesarbeitsgericht hat Zweifel - und bemüht den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn der Arbeitgeber beschäftigte eine andere konfessionslose Hebamme, die aber nie Mitglied in einer Kirche war. Der EuGH soll die Frage klären, ob die nationale Regelung aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könne. (BAG, 2 AZR 130/21)

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