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Rechtstipp: Krankenversicherung - Eine geringe Körpergröße ist keine Krankheit

04.11.2022

Auch wenn eine junge Frau angibt, wegen ihrer geringen Körpergröße (von etwas weniger als 1,50 Meter) psychisch sehr zu leiden und im Alltag unter anderem wegen zu hohen Treppenstufen, Waschbecken oder Spiegeln behindert zu werden, so kann sie nicht von ihrer gesetzlichen Krankenkasse verlangen, dass die ihr operative Beinverlängerungen bezahlt. Es handele sich bei einer geringen Körpergröße nicht um eine Krankheit, die auf Kosten der Allgemeinheit zu behandeln sei. Für die Probleme im Alltag gebe es Hilfsmittel und die Möglichkeit, die Wohnungseinrichtung anzupassen. Psychische Beeinträchtigungen seien mit therapeutischen Mitteln zu behandeln. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 183/21)

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