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Rechtstipp: Hausratversicherung - Erhitztes Öl darf nicht unbeaufsichtigt sein

15.05.2023

Lässt eine 76jährige Frau einen Topf unbeaufsichtigt am Herd stehen, in dem sie Öl erhitzen will, so handelt sie grob fahrlässig. Verlässt sie die Küche, nachdem sie den (Induktions-)Herd einschaltet, und greifen die Flammen des entzündeten Öls auf die Dunstabzugshaube sowie auf die Küchenschränke über, so bleibt sie auf die Hälfte des Schadens sitzen. Die Hausratversicherung darf den Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent kürzen. Öl, das in einem Topf oder in einer Pfanne erhitzt wird, muss beaufsichtigt werden. (LG Köln, 24 O 360/19)

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