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Rechtstipp: Für nicht gestutzte Hecke gibt es keine Zwangshaft

16.05.2023

Kommt ein Anwohner seiner Verpflichtung, seine Hecke zu stutzen, trotz bereits verhängter Zwangsgelder, nicht nach, so hat die Gemeinde dennoch nicht das Recht, ihn für die nicht gemachte Arbeit und für die im Anschluss nicht gezahlten Strafgelder, in Ersatzzwangshaft nehmen zu lassen. Das sei auch dann unverhältnismäßig, wenn er ebenso die Kosten für die letztlich von der Gemeinde durchgeführten Rückschnitte nicht erstattet. (Hier ging es unterm Strich um mehr als 2.000 €, die der Mann schuldig blieb.) Ist er vermögenslos, so kann auch eine „Ersatzzwangshaft auf Vorrat“ (damit der Mann in Zukunft seine Hecke schneide) nicht durchgesetzt werden. Das ist rechtlich nicht zulässig. (VwG Gießen, 4 L 2623/22)

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