Steuertipp: Bei privaten Autos kann geschätzt werden - bei betrieblichen nicht
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Rechtstipp: Erwartete Preissteigerungen rechtfertigen keine automatische Erhöhung der Betriebskosten
Die Betriebskostenvorauszahlungen darf ein Vermieter nicht einfach mit der Begründung erhöhen, es seien Kostensteigerungen zu erwarten. Erläutert er diese Steigerungen nicht, und ergibt die aktuelle Nebenkostenabrechnung lediglich eine geringfügige Nachzahlung (hier rund 11 €), so darf der Vermieter die Pauschale nicht anheben (was er hier in Höhe von 45 € pro Monat beabsichtigte). Die Erhöhung sei unzulässig, weil es dafür ausdrücklich auf das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung ankommt. (Allerdings dürfen die Vertragsparteien formularvertraglich ein beiderseitiges Anpassungsrecht der Betriebskostenhöhe durch zugangsbedürftige Erklärung bei Kostenänderungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen vereinbaren. Eine solche Vereinbarung lag hier aber nicht vor.) (ArG Hamburg, 49 C 13/22)