Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Ein Handyvertrag darf einsei...

Rechtstipp: Ein Handyvertrag darf einseitig gekündigt werden

12.11.2021

Eine Mobiltelefon-Gesellschaft hat nicht das Recht, Kunden, die ihre Verträge wirksam gekündigt haben, aufzufordern, telefonisch Kontakt aufzunehmen, um angeblich offene Fragen zu klären und eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Das ist rechtswidrig. Eine Kündigung wird grundsätzlich ohne Bestätigung wirksam, wenn sie dem Unternehmen fristgerecht zugeht. Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Ebenso ist deswegen auch eine Kontaktaufnahme per Brief gegen den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers rechtswidrig. (LG Kiel, 14 HKO 42/20)

Mit Freunden teilen