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Rechtstipp: Der Anzeige von Falschparkern dürfen Fotos beigelegt werden

12.05.2023

Bringen zwei Männer Parkverstöße auf Geh- und Radwegen zur Anzeige bei der Polizei und untermauern sie diese mit Fotos von den falsch parkenden Autos, so verstoßen sie nicht gegen das Datenschutzrecht. Sie müssen es nicht hinnehmen, wenn sie als Antwort auf die Anzeigen vom Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung erhalten. Wurden sie von der Polizei dazu aufgefordert, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren, so habe es sich bei dem Vorgehen um eine „rechtmäßige Datenverarbeitung“ gehandelt. (VwG Ansbach, 14 K 468/22 u. a.)

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