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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Werden Flugzeuge verlegt, darf Mitarbeitern gekündigt werden
Hatte eine Fluggesellschaft an einem Flughafen 34 Maschinen "stationiert" (hier Easyjet am Berliner Flughafen BER) und werden davon 16 Maschinen verlegt, so hat die Airline das Recht, Mitarbeiter an diesem Standort betriebsbedingt zu kündigen. Ist die unternehmerische Entscheidung der Reduzierung in Ordnung und ist von einem "dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs" auszugehen, so sind die Kündigungen rechtmäßig. Legt die Fluggesellschaft schlüssig dar, mit welcher Anzahl von Beschäftigten sie den verbleibenden Bestand an Flugzeugen an diesem Standort betreiben wolle, so ist dem nichts zu entgegnen. Auch die Möglichkeit, durch kurzfristige Fluplanänderungen künftig doch wieder mehr Maschinen an dem Standort zu benötigen, könne nicht dazu führen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben müssten. (LAG Berlin-Brandenburg, 5 Sa 1584/21)