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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Wer über seinen Impfstatus täuscht, fliegt

24.10.2022

Galt in einem Betrieb während des »Corona-Sommers 2021«, dass nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zugang zu ihrem Arbeitsplatz haben, so kann ein Mitarbeiter seinen Job verlieren, wenn sich herausstellt, dass er den Arbeitgeber über seinen Corona-Impfstatus getäuscht hat, beziehungsweise hat täuschen wollen. Legt der Mann regelmäßig negative Tests vor, um arbeiten zu können, kommt er dann - nach einer Erkrankung anderer Art - aus einem Krankenstand zurück und legt plötzlich einen Barcode zum Nachweis einer Impfung vor, aus dem hervorgeht, dass er sogar schon zweimal geimpft worden sei (wovon er zuvor nie gesprochen hatte, als er jeweils die negativen Tests vorlegte) und kann er sein Verhalten nicht erklären, so darf ihm fristlos gekündigt werden. Es liege ein wichtiger Kündigungsgrund vor. In dem Versuch, durch Vorlage eines unrichtigen Impfnachweises Zutritt zum Betrieb zu erwirken, liege eine massive Pflichtverletzung. (ArG Siegburg, 3 Ca 2171/21)

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