Steuertipp: Die Bankenabgabe ist gerechtfertigt
Rechtstipp: Reiserecht/Schadenersatz - Gegen einen trickreichen Diebstahl ist nicht viel zu machen
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Ver.di ist in der Pflegebranche tariffähig
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Gewerkschaft ver.di in der Pflegebranche tariffähig ist und damit auch entsprechende Tarifverträge abschließen kann. Ein Arbeitgeberverband für Pflegeeinrichtungen hatte vergeblich die Tariffähigkeit „mangels Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite“ bezweifelt. Die auf die Feststellung einer teilweisen Tarifunfähigkeit gerichtet Klage war unzulässig. Die Tariffähigkeit sei die rechtliche Fähigkeit, im selbst beanspruchten Organisationsbereich wirksam Tarifverträge mit dem sozialen Gegenspieler abzuschließen. Diese Fähigkeit sei für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einer Vereinigung einheitlich und unteilbar. Somit gebe es keine teilweise, auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkte Tariffähigkeit einer Koalition. (BAG, 1 ABR 24/21)