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Rechtstipp: Arbeitsrecht - "Stundenverrechnung" bedeutet nicht "Gehaltabzug"

25.05.2023

Arbeitet ein Mann seit zehn Monaten teilzeit in einem Betrieb und erhält er ein festes Bruttogehalt, so darf ihm im elften Monat auch dann nicht einfach Geld vom Gehalt abgezogen werden (hier ging es um 270 €), wenn im Arbeitsvertrag steht, dass "Plusstunden einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres durch Minusstunden abgebaut werden" - und der Mitarbeiter bereits vorher "im Minus war". Gibt es keine weiteren Regeln im Arbeits- und auch nicht im Tarifvertrag zu dem Thema Arbeitszeitkonto, so handelt der Arbeitgeber rechtswidrig. Das konstante Gehalt dürfe nicht als "Vorschuss" gesehen werden, der später verrechnet werden dürfte. Das gelte selbst dann, wenn die Teilzeitkraft selbst entscheiden kann, ob sie mit den Stunden ins Minus rutscht. Dem Mann musste das abgezogene Geld nachgezahlt werden. (ArG Siegen, 2 Ca 494/21)

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