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Rechtstipp: Arbeitsrecht: Eine OP-Maske ist kein «Teil einer Schutzausrüstung»
Ein Mann, der als Reinigungskraft tätig ist und bei der Arbeit eine OP-Maske tragen musste (hier ging es um den Zeitraum von August 2020 bis Mai 2021, in dem der Arbeitgeber diese Anweisung im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen gegeben hatte), kann dafür keine "Erschwerniszulage" durchsetzen. Das gelte auch dann, wenn der für ihn gültige Tarifvertrag vorsieht, dass bei "Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung" ein Zuschlag in Höhe von zehn Prozent zusteht, wenn "eine Atemschutzmaske" vorgeschrieben ist. Die vom Arbeitnehmer zu tragende OP-Maske ist aber nicht "Teil einer Schutzausrüstung". Sie diene vor allem dazu, andere Personen zu schützen - und weniger sich selbst. (BAG, 10 AZR 41/22)