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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch eine ausländische Airline muss einen Betriebsrat zulassen

13.07.2023

Eine ausländische Fluggesellschaft (hier ging es um Malta Air), die mit einer ausländischen Fluglizenz Flüge (unter anderem) von und zum Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) durchführt und dort Mitarbeiter stationiert hat, kann nicht verhindern, dass für die Beschäftigten ein Betriebsrat gewählt wird. Die Airline könne nicht argumentieren, sie müsse einen Betriebsrat nicht dulden, weil sie ihren Betrieb von der Zentrale aus dem Ausland heraus steuere und daher in Deutschland kein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bestehe. Auch seien die Kosten zu hoch. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah das anders. Ein Betriebsrat ist ein wichtiges Instrument für die Arbeitnehmervertretung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Unternehmen dürfen die Gründung der Arbeitnehmervertretung nicht mit Verweis auf entstehende Kosten behindern. Der Schutz der Arbeitnehmervertreter ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert, um eine unabhängige und effektive Betriebsratsarbeit zu gewährleisten. (LAG Berlin-Brandenburg, 4 TaBVGa 1301/22)

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