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Rechtstipp: Abschleppkosten - Die Standgebühren dürfen nicht ausufern

28.10.2022

Parkt ein Fahrzeughalter seinen Wagen unberechtigt in einem privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes, so darf das Auto abgeschleppt werden. Der Halter muss dann auch die Abschleppkosten (hier: 270 €) und die Standgebühren auf dem Gelände (15 € pro Tag) des Abschleppunternehmens bezahlen. Kommt es nach der Aufforderung des Autobesitzers an den Abschlepper, den Wagen herauszugeben, zum Streit, und steht das Auto schließlich 329 Tage auf dem Hof, so muss nicht die komplette Standzeit bezahlt werden (hier forderte der Abschleppunternehmer insgesamt rund 5.200 €). Es sei zwar richtig, dass der Halter für das Abschleppen bezahlen müsse, schließlich habe er durch sein Falschparken die Ursache gesetzt. Die Unterbringung auf dem Gelände der Abschleppfirma müsse allerdings nur so lange bezahlt werden, bis er unmissverständlich klargestellt habe, dass er sein Fahrzeug heraushaben wollte. Das Einbehalten sei zwar ein legitimes Mittel, um die Bezahlung der Abschleppkosten sicherzustellen. Nicht jedoch, um damit „Standgebühren“ zu verdienen. (OLG Rostock, 8 U 328/22)

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