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Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Finanzausschuss gibt grünes Licht

24.06.2020

Der Bundestags-Finanzausschuss hat am 23.06.2020 den Weg für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz freigemacht. Mit dem Gesetz sollen die Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristet sinken. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Außerdem gibt es steuerliche Erleichterungen für die Wirtschaft und für Familien. Sieben Änderungsanträge der Koalition wurden angenommen; vier Entschließungsanträge der FDP-Fraktion und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Die Unionsfraktion erklärte in der Aussprache, der Gesetzentwurf sei noch einmal verbessert worden, zum Beispiel zugunsten der Kommunen. Man hoffe, dass die Umsatzsteuersenkung an die Kunden weitergegeben werde. Wo das nicht geschehe, helfe sie den Unternehmen. Bei unrichtigen Angaben auf Rechnungen in der Übergangszeit werde es eine Billigkeitsregelung durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) geben. Die SPD-Fraktion sagte, es sei in der nötigen Dimension auf die Krise reagiert worden. Sie warnt vor möglichen Betrügereien im Zusammenhang mit der Umsatzsteuersenkung. Die tolerante Regelung im BMF-Schreiben dürfe nicht von Betrügern ausgenutzt werden.
Grundsätzliche Kritik übte die AfD-Fraktion. Die Senkung der Umsatzsteuer sei die falsche wirtschaftspolitische Philosophie. Die erwarteten Ergebnisse würden nicht eintreten. Kritisiert wurden das Ausmaß der Ausgabendynamik und auch die stark steigenden deutschen Beiträge zur EU. Es sei völlig ausgeschlossen, wieder zur schwarzen Null zu kommen. Auch die FDP-Fraktion äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der Steuersenkung. Es handele sich um ein Bürokratiemonster mit hohen Umstellungskosten und fragwürdiger Wirkung. Man habe es mit einer Krise der Unternehmen zu tun, denen die Lieferketten kaputtgingen. Wie zuvor die AfD-Fraktion beurteilte auch die FDP-Fraktion Maßnahmen wie die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags als positiv, aber nicht ambitioniert genug.
Die Fraktion Die Linke begrüßte, dass es das Konjunkturpaket gibt. Auch die Entlastung der Kommunen wurde begrüßt. Notwendig sei allerdings nach wie vor eine Altschuldenregelung für Kommunen. Es sei noch nicht klar, wie sich die Mehrwertsteuersenkung auswirken werde. Bei der Wiederanhebung ein halbes Jahr später könne es zudem "eine Bremsspur mitten in der Krise geben". Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Umsatzsteuersenkung sei das Herzstück des Gesetzes, aber die Wirkung sei ungewiss. Andere Maßnahmen wie zum Beispiel die degressive Abschreibung fanden die Unterstützung der Fraktion.
Neben der Umsatzsteuersenkung sieht der Gesetzentwurf die Gewährung eines einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind vor. Der Kindergeldbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Die Koalition legte per Änderungsantrag fest, dass 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober gezahlt werden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für einen Zeitraum von zwei Jahren von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben werden.
Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerlichen Maßnahmen gehören die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die Erweiterung der Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 und die Einführung einer degressiven Abschreibung. Zudem wird die steuerliche Forschungsförderung verbessert. Die Koalition nahm bei der Forschungsförderung Änderungen aus europarechtlichen Gründen vor.
Durch eine Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern wird der Bundesanteil an der Umsatzsteuer in 2020 um 8,619 Milliarden Euro zugunsten der Länder gesenkt. Ursprünglich waren sechs Milliarden Euro vorgesehen. Per Änderungsantrag erhöhten die Koalitionsfraktionen den Betrag, um auch die mit dem Kinderbonus verbundenen Mindereinnahmen für Länder und Kommunen vollständig zu kompensieren.
Abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP-Fraktion. Im ersten Antrag (BT-Drs. 19/20050) fordert sie einen "Neustart für Deutschland". Auf die geplante befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze solle verzichtet werden. Stattdessen müsse der so genannte Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif vollständig über drei Jahre bis 2023 abgeschafft und der Solidaritätszuschlag rückwirkend zum 01.01.2020 abgeschafft werden. Für den Antrag stimmte nur die FDP-Fraktion. Im ihrem zweiten Antrag (BT-Drs. 19/20051) fordert die FDP, im Zusammenhang mit der Corona-Krise gezahlte Lohnersatzleistungen sollten nicht dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen. Auch sollten die betroffenen Empfänger von diesen Lohnersatzleistungen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. Dafür stimmten die Fraktionen von FDP und Die Linke, während CDU/CSU-, SPD- und AfD-Fraktion ablehnten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/20071), in dem von "Steuerfallen" im Zusammenhang mit den staatlichen Hilfsmaßnahmen die Rede ist. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gezahlten Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Solo-Selbstständige sollten daher steuerfrei gestellt werden, wird gefordert. Nur die AfD-Fraktion stimmte für den Antrag.
Deutscher Bundestag, PM vom 23.06.2020

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