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Zweifel am Grundsteuerbescheid: Informationen zum Einspruch

02.03.2023

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg stellt auf seinen Seiten ausführliche Informationen zum Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid zur Verfügung (Infos_zum__Einspruch_vom_28._Februar_Teil_2.pdf (steuerzahler.de)).

Momentan erhielten immer mehr Eigentümer in Baden-Württemberg ihre Bescheide. Doch die Unsicherheit sei weiterhin groß, so der BdSt: Stimmen der zugeschickte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid? Und weshalb ist es wichtig wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes Einspruch einzulegen?

Ganz entscheidend sei, den Bescheid umgehend zu überprüfen. Denn die Frist für einen möglichen Einspruch betrage nur einen Monat nach Eingang des Bescheids beim Empfänger.

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V., PM vom 27.02.2023

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