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Zwangsvollstreckung: Soll weiter digitalisiert werden
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zurweiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BT-Drs. 21/3737) vorgelegt.Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung derAnzahl von Anträgen in hybrider Form.
Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der §§ 754a und829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dassin mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorganübermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbarenAusfertigung.
Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, diebeispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit demGerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise denNachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-,Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen.
Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen sprichtdie Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer "Übergangslösung".Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, "die vor allem ausGründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- undManipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht". DieLösung werde demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischenDatenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereitsbegonnen, heißt es in dem Entwurf weiter.
In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreicheVorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Formatder elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig alsunveränderbare pdf-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. DieBundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf demVerordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- undÜberweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben.Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Dieerforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereitsgegeben, argumentiert die Länderkammer.
Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägenoffen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen imlaufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an.
Deutscher Bundestag, PM vom 23.01.2026