Steuerzahlerbund zu Grundsteuer: Karlsruhe soll entscheiden
Dezember-Soforthilfe 2022: Nicht in der Steuererklärung anzugeben
Zuschüsse: BMF informiert über umsatzsteuerliche Behandlung
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) dreht sich um die umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen und die Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks.
Dem Schreiben zufolge ist die Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zahlenden und einem nicht steuerbaren echten Zuschuss vor allem nach der Person des Bedachten und dem Förderungsziel vorzunehmen.
Dementsprechend sei bei Zuschüssen entscheidend, ob dem Zuschussgeber eine bestimmte Leistung zugewendet werden soll oder ob vielmehr die Tätigkeit des Zuwendungsempfängers nicht für den Zahlenden als Leistungsempfänger bestimmt ist. Als Indiz diene unter anderem der vom Zahlenden verfolgte Zweck, so das BMF.
Das ausführliche Schreiben steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereit. Seine Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 11.06.2024, III C 2 - S 7200/19/10001 :02