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Zollfahndungsdienst: Keine öffentliche Auskunft zu Ermittlungsmethoden

03.08.2022

Informationen über die Ermittlungsmethoden des Zollfahndungsdienstes sind geheimhaltungsbedürftig, weil aus ihrem Bekanntwerden Schlüsse auf den Einsatz verdeckter Ermittler und die Arbeitsweise des Zolls gezogen werden könnten.

In einer Antwort der Bundesregierung (20/2870) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2694) heißt es, die entsprechenden Antworten seien als Verschlusssache eingestuft und könnten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

Bundestag, hib-Meldung 392/2022 vom 02.08.2022

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