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Zeitnahe Betriebsprüfung: Niedersachsens Finanzminister fordert Fortentwicklung

14.10.2021

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) setzt sich für eine Fortentwicklung der zeitnahen Betriebsprüfung ein. Diese bringe Vorteile für Unternehmen und Finanzverwaltung.

Hilbers informierte sich am 11.10.2021 beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Osnabrück über den Fortschritt der Neustrukturierung der zeitnahen Betriebsprüfung. Er hatte das Finanzamt Anfang 2021 mit der Fortentwicklung der zeitnahen Betriebsprüfung beauftragt, da dort langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit dieser besonderen Form der Außenprüfung vorlägen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sei.

"Die verfahrensrechtlichen und zeitlichen Abläufe von steuerlichen Außenprüfungen werden von den betroffenen Unternehmen gerade auch im internationalen Vergleich zunehmend als Wettbewerbs- und Standortnachteil wahrgenommen", so Hilbers. Hier bestehe Handlungsbedarf.

Ziel der Weiterentwicklung der zeitnahen Betriebsprüfung sei es, die Abläufe sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen zu optimieren und eine verstärkte und vor allem zielgenauere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung zu fördern, um eine bessere Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen im Zusammenhang mit steuerlichen Außenprüfungen zu ermöglichen, so der Minister weiter.

Hintergrund: Betriebsprüfungen umfassen in der Regel drei bis fünf zurückliegende Jahre, für die das zu prüfende Unternehmen zuvor Steuererklärungen und Jahresabschlüsse beim Finanzamt eingereicht hat. Dabei können die von der Außenprüfung zu beurteilenden Jahre unter Umständen weit in der Vergangenheit liegen. Die Folge für die Unternehmen sind Rechts- und Planungsunsicherheiten, weil durch mögliche steuerliche Feststellungen der Betriebsprüfung hohe Steuernachzahlungen und entsprechende Zinszahlungen für die Unternehmen drohen.

Diese Nachteile einer herkömmlichen Außenprüfung könnten durch eine zeitnahe Betriebsprüfung vermieden werden, da nur zwei gegenwartsnahe Jahre begutachtet würden, erläutert das Finanzministerium Niedersachsen. Dadurch werde der Umfang der von den geprüften Unternehmen vorzulegenden Daten und Unterlagen begrenzt. Die Prüfungskräfte könnten die steuerlich relevanten Sachverhalte auch im Interesse der Unternehmen schneller ermitteln und effektiver beurteilen. Diese Prüfungsform biete damit für Unternehmen und Finanzverwaltung große Vorteile. Voraussetzung sei aber auch eine offene und umfassende Zusammenarbeit zwischen Betriebsprüfung und Unternehmen.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 11.10.2021

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