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Zahlungen in Echtzeit: Euro-Sofortzahlungen sollen neuer Standard werden

27.10.2022

Geld innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto zu einem anderen schicken – das soll für alle EU-Bürger und EU-Unternehmen möglich sein. Laut am 26.10.2022 vorgestellten Plänen der Europäischen Kommission soll die schnelle Zahlungsmethode zum Beispiel für Rechnungen und Zahlungen zwischen Privatpersonen zum Standard werden. Das sei nicht nur bequemer, sondern führe auch dazu, dass Geld schneller weiterverwendet und investiert werden kann.

Die Vorschläge sollen Zugang zu Sofortzahlungen für alle Bürger und Unternehmen, die in einem EU- oder EWR-Land ein Konto unterhalten, ermöglichen. Bisher wurden Sofortzahlungen laut Kommission nur in elf Prozent aller Euro-Überweisungen genutzt. Der Vorschlag solle die Hindernisse für Sofortzahlungen aus dem Weg räumen und ihre Vorteile in größerem Maßstab nutzbar machen.

Sofortzahlungen machten es möglich, Geld jederzeit und an allen Tagen der Woche innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto auf das andere zu übertragen. Das sei erheblich schneller als bei herkömmlichen Überweisungen, die von Zahlungsdienstleistern ausschließlich während der Geschäftszeiten entgegengenommen würden und beim Zahlungsempfänger erst am nächsten Geschäftstag als Kontogutschrift ankämen – was bis zu drei Kalendertage dauern könne. Sofortzahlungen seien für die Verbraucher also erheblich schneller und bequemer, beispielsweise wenn sie Rechnungen bezahlen wollen oder dringend auf eine Überweisung warten (zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall). Darüber hinaus verbesserten sie den Cashflow erheblich und senkten die Kosten für Unternehmen, insbesondere für KMU, auch im Einzelhandel. Sie sorgten dafür, dass der so genannte Float im Zahlungsverkehr frei wird, also die Gelder, die heute im Verrechnungssystem "schweben" und mit Sofortüberweisungen dann schneller für den Konsum oder für Investitionen genutzt werden könnten.

Der Vorschlag, mit dem die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) von 2012 geändert und modernisiert werden soll, enthält vier Anforderungen für Euro-Sofortzahlungen.

Erstens sollen sie allgemein verfügbar sein. Jeder Zahlungsdienstleister in der EU, der heute schon Überweisungen in Euro anbietet, soll verpflichtet werden, diese nach einer bestimmten Frist auch als Sofortzahlung anzubieten. Zweitens sollen Euro-Sofortzahlungen bezahlbar sein. Zahlungsdienstleister sollen für Euro-Sofortzahlungen keine höheren Gebühren verlangen dürfen als für herkömmliche Überweisungen in Euro. Die Sofortzahlungen sollen drittens vertrauenswürdig sein. Die Zahlungsdienstleister sollen nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zu Kontonummer (IBAN) und Name des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann. Viertens strebt die Kommission eine reibungslosere Bearbeitung von Euro-Sofortzahlungen bei weiterhin wirksamer Überprüfung von Personen an, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden. Vorgeschlagen wird ein Verfahren, bei dem die Zahlungsdienstleister ihre Kunden mindestens einmal täglich mit den EU-Sanktionslisten abgleichen, anstatt alle Transaktionen einzeln zu prüfen.

Europäische Kommission, PM vom 26.10.2022

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