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Zahlungen ans Finanzamt: Lohnsteuerhilfe warnt vor neuer Stolperfalle

23.10.2025

Die neue Verification of Payee (VoP)-Verordnung fürBanküberweisungen führt bei Verbrauchern seit einigen Tagen zu Verunsicherungund Problemen. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern gaben einige Finanzämter bekannt,dass sie ein erhöhtes Aufkommen an Nachfragen wegen der Umstellung beiÜberweisungen haben.

So seien beispielsweise bei der Bundesbank abweichendeKontonamen für die Finanzämter in Brandenburg im System hinterlegt. Zudemhätten – ziemlich zeitgleich mit der Umstellung bei den Banken – einigeFinanzämter ihre Kontodaten geändert. Dies erschwere die Zahlungen an diebetroffenen Finanzämter für Verbraucher.

Seit dem 09.10.2025 gelte die neue Verordnung derEuropäischen Union. Diese verpflichte die Banken im Euro-Zahlungsraum dazu, beiSEPA-Überweisungen die IBAN des Zahlungsempfängers und den Empfängernamenabzugleichen und auf Übereinstimmung zu prüfen. In Sekundenschnelle gleiche dieBankensoftware die Daten ab und stelle das Ergebnis in Ampelform dar. Die grüneAmpel erscheint laut Lohnsteuerhilfe bei einer "Übereinstimmung" derDaten und löst die Überweisung aus. Die gelbe weise auf "kleinereAbweichungen" hin und die rote warne, dass es "keine Übereinstimmung"gibt, und könne die Zahlung blockieren.

Die Umsetzung der Neuregelung führe in der Praxis zu einigenProblemen. Denn unvollständige Namensangaben, unterschiedliche Schreibweisenoder Abkürzungen bei Firmennamen führten beispielsweise dazu, dass die Ampelkein grünes Licht gibt und die Überweisung nicht unmittelbar ausführt. Zwar, sodie Lohnsteuerhilfe, könnten Verbraucher diesen Hinweis ignorieren undentscheiden, ihre Überweisung trotzdem durchführen, trügen aber infolgedessendas volle Risiko, falls es zu einem fehlerhaften Geldtransfer kommt und dasGeld verloren geht. Mit der VoP-Verordnung solle sichergestellt werden, dassdas Geld an die richtige Person überwiesen wird.

Aufgrund der Umstellung im Banking hätten mancheBundesländer einheitliche Empfängernamen für alle Finanzämter im Bundeslandeingeführt. Das bedeute, dass ab sofort alle Zahlungen – egal an welchesFinanzamt sie gehen – auf ein einziges zentrales Konto zu überweisen sind. Dazusei ein neuer Empfängername zu nutzen. In Bayern laute er "FreistaatBayern", in Berlin "Berliner Finanzämter", in Bremen "LandeshauptkasseBremen" oder "Finanzamt Bremerhaven", in Hamburg "SteuerkasseHamburg", in Rheinland-Pfalz "Finanzamt Idar-Oberstein", imSaarland "Finanzamt Saarlouis" und in Thüringen "FreistaatThüringen«.

In allen anderen neun Bundesländern bleibe es bei demEmpfängernamen "Finanzamt" plus Ort, wie zum Beispiel "FinanzamtFrankfurt am Main". Entscheidend sei jedoch weiterhin immer die korrekteIBAN, sodass das Geld den richtigen Empfänger erreicht, unabhängig vomEmpfängernamen.

Schnell würden die Zahlen der IBAN oft abgetippt und genausoschnell passierten Zahlendreher, warnt die Lohnsteuerhilfe. Daher sollte mansich für die Überweisung Zeit nehmen und die Daten auf ihre Richtigkeit hinprüfen, bevor die Überweisung freigeben wird. Was bisher unwichtig war, werdenun entscheidend: die exakte Bezeichnung des Empfängers. Diese stehe in derFußzeile des Steuerbescheids. Jedoch sei oftmals nur die IBAN für die Zahlungangegeben. Der gültige oder neue Empfängername könne auf der Website desFinanzamts entnommen werden. Es lohne sich, dort nachzusehen.

Wer mit Vorlagen im Online-Banking arbeitet, sollte inseinen Vorlagen die Bezeichnung des Empfängers überprüfen und gegebenenfallsaktualisieren, damit künftig die Zahlungen wieder reibungslos laufen, rät dieLohnsteuerhilfe. Ein eindeutiger Verwendungszweck, wie die Steuernummer, dasAktenzeichen, die Steuerart und der Zeitraum, erleichterten die rascheZuordnung der Zahlungen. Alternativ könne ein SEPA-Lastschriftmandateingerichtet werden, sodass Zahlungsverpflichtungen immer fristgerechteingezogen werden können.

Was den Zahlungsverkehr sicherer machen soll, könne beiSteuernachzahlungen unerwartete Folgen haben, so die Lohnsteuerhilfe weiter.Denn Abweichungen beim Empfängernamen könnten Zahlungen verzögern. Dies könne beiUnternehmen zu Mahnbriefen und Mahngebühren führen. Auch Steuerzahlungen seienfristgebunden, sodass das Finanzamt bei einer verspäteten NachzahlungSäumniszuschläge festsetzen könne.

Wird die Überweisung von Bank wegen blockiert oder siegt dieUnsicherheit, auf ein falsches Konto zu überweisen, sollte der Vorgangdokumentiert werden. Das geht laut Lohnsteuerhilfe am besten mit Screenshotsvom Zeitpunkt der versuchten Zahlung, von der VoP-Meldung und demBankprotokoll. Im Anschluss sollte das Finanzamt proaktiv über denfehlgeschlagenen Zahlungsvorgang informiert werden, wenn eineFristüberschreitung droht. In begründeten Fällen könnten FinanzbeamteSäumniszuschläge aus Billigkeitsgründen nämlich erlassen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 21.10.2025

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