Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjek...

Wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjekt: Aufwendungen mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht absetzbar

27.10.2022

Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für ein wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjekt erbringt, sind mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen, solange und soweit der Wohnungsrechtsinhaber einer Vermietung nicht zugestimmt und insoweit auf sein Wohnungsrecht verzichtet hat. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ein Wohngrundstück erworben, das mit einem lebenslangen Wohnungsrecht zugunsten seines Vaters belastet war.

Der BFH entschied, dass der Kläger die Absicht, das Wohngrundstück zu vermieten, nicht aufnehmen konnte, solange und soweit der wohnungsberechtigte Vater einer Vermietung von einzelnen Räumen des Objekts nicht zugestimmt hatte. Vor diesem Hintergrund seien auch die Aufwendungen, die der Kläger für die wohnungsrechtsbelastete Immobilie erbracht hat, mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15.09.2022, IX B 27/22

Mit Freunden teilen