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Wohnungseigentumsgesetz: Bundestag beschließt Modernisierung

21.09.2020

Das Wohnungseigentumsgesetz soll an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst werden. Der Deutsche Bundestag hat am 17.09.2020 den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes beschlossen.

Danach erhält jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.

Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.

Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.

Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem die Wohnungseigentümer die Möglichkeit bekommen, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.

Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.

Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

Bundesjustizministerium, PM vom 17.09.2020

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