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Wirtschafts-Identifikationsnummer: Wird ohne Antrag zugeteilt
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert aktuell zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese werde – zur eindeutigen Identifizierung – jedem wirtschaftlich Tätigen seit November 2024 durch das Amt stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt.
Die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben laut BZSt neben der W-IdNr. bestehen.
Weiterführende Informationen hierzu sind auf der Website des BZSt (www.bzst.de/widnr) verfügbar.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 17.04.2025