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Winter-Ausgaben: Sind von der Steuer absetzbar
Glatteis und Schneesorgen im Winter nicht nur für Stress, sondern oft auch für zusätzliche Kosten.Wer auf dem Weg zur Arbeit verunglückt, kann Unfallkosten unter bestimmtenVoraussetzungen steuerlich geltend machen. Auch Ausgaben für den Winterdienst lassensich steuerlich absetzen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdStNRW) erklärt, worauf Steuerzahler achten sollten.
So könnten sie die Kostenzum Beispiel für das Schneeräumen von der Steuer absetzen. Wer etwa einenexternen Räum- oder Streudienst beauftragt, könne diese Ausgaben alshaushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen, und zwar unabhängigdavon, ob er Eigentümer oder Mieter ist. Begünstigt seien Arbeiten auf privatenGrundstücken sowie auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus, wenn eineRäumpflicht besteht.
Das Finanzamtberücksichtige 20 Prozent der Arbeits- und Anfahrtskosten, maximal 4.000 Europro Jahr. Materialkosten wie Streusalz seien dagegen nicht absetzbar.Voraussetzung für den Steuerbonus sei eine Rechnung des Dienstleisters sowiedie unbare Zahlung per Überweisung.
Auch unangenehmereFolgen von Eis und Schnee könnten sich steuerlich durchaus positiv auswirken,so der BdSt weiter: Komme es etwa auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, könntendie dadurch entstandenen Kosten als Werbungskosten in derEinkommensteuererklärung berücksichtigt werden, sofern sie nicht vomArbeitgeber, vom Unfallgegner oder von einer Versicherung ersetzt werden.
Voraussetzung sei,dass sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet hat, alsoauf dem direkten Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder auf dem Rückweg. Auchnotwendige Umwege, etwa zum Tanken oder zum Abholen von Mitfahrern, seieneingeschlossen.
Wichtig sei zudem,dass der Unfall nicht unter Alkoholeinfluss passiert ist. Der BdSt NRWempfiehlt, alle Belege wie Reparaturrechnungen, Polizeiprotokolle oderZeugenaussagen aufzubewahren und dem Finanzamt den beruflichen Zusammenhangnachvollziehbar darzulegen.
Bund derSteuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 07.01.2026