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Wichtigste Verwaltungsleistungen des Bundes: Können ab sofort online beantragt werden

03.01.2025

Der Bund hat seine 115 wichtigsten Verwaltungsleistungen bis Ende 2024 digitalisiert. Damit können Kindergeld, Bildungskredite, Mutterschutzmeldung, Ladepunktanzeige für E-PKWs und viele weitere Leistungen ab sofort auf "www.bund.de" beantragt werden, wie das Bundesinnenministerium (BMI) mitteilt.

Darüber hinaus seien mehr als 100 der am meisten genutzten föderalen Verwaltungsleistungen nun in einzelnen Ländern und Kommunen digital verfügbar. Allerdings: An der flächendeckenden Verfügbarkeit in ganz Deutschland wird laut BMI noch gearbeitet. So sei zum Beispiel die digitale Wohnsitzanmeldung nach einem Umzug in 15 der 20 größten deutschen Städte digital möglich.

Zugrunde liege das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG). Dieses verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Als übergeordnetes Ziel nennt das BMI eine sichere, schnelle und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung.

Das im Juli 2024 in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz sehe eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen des Bundes vor, teilt das BMI weiter mit. Die Verwaltungsleistungen sollen nicht nur digital beantragt, sondern auch digital in den Behörden bearbeitet werden können, ohne dass Anträge auszudrucken sind. Das OZG-Änderungsgesetz umfasse insbesondere folgende Punkte:

  • Die BundID werde weiterentwickelt zur DeutschlandID und fungiere als zentrales Konto für Bürger zur Identifizierung und Antragstellung.

  • Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) werde durch klare Datenschutzregelungen für EfA-Onlinedienste gestärkt. Bei länderübergreifenden Onlinediensten liege die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nunmehr ausdrücklich bei der den jeweiligen Onlinedienst betreibenden Behörde. Damit seien meist aufwändige Vereinbarungen mit den nachnutzenden Behörden nicht länger erforderlich.

  • Digital only für Unternehmen und deutliche Entlastungen im Arbeitsalltag: Durch die Reduzierung analoger Verfahren und den verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Automatisierung werden laut BMI die umsetzenden Behörden allgemein entlastet. Gefördert werde dies durch Maßnahmen wie die Abschaffung der Schriftform, die Verankerung des Once-Only-Prinzips für automatisierte Nachweisabrufe, Vorgaben zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung und ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen.

  • Steigerung der Effizienz durch Standards: Die Kompatibilität verschiedener Systeme werde durch einen verstärkten Fokus auf Standardisierung sichergestellt. Das sorge für mehr Effizienz und baue Hürden bei der behördenübergreifenden Zusammenarbeit ab. Zudem gölten einheitliche Regelungen für Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit.

Der aktuelle Status zur Umsetzung wichtiger Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist unter "https://dashboard.digitale-verwaltung.de" abrufbar.

Bundesinnenministerium, PM vom 30.12.2024

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