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Wettsteueraufkommen: Soll vierteljährlich verteilt werden

28.04.2022

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (BT-Drs. 20/470) mit einer Änderung zugestimmt.

Mit dem Gesetz wird die Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz geändert. Angesichts des steigenden Aufkommens und durch das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren sei es bei den Ländern zu massiven Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens gekommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs Verwerfungen nach sich ziehen könnten, wird die Änderung im Gesetzentwurf begründet. Daher soll das Zerlegungsverfahren – wie bei anderen Steuerarten auch üblich – auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden.

Wie in dem Gesetzentwurf erläutert wird, fällt das Steueraufkommen aus Sportwetten wegen der zentralen Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main fast vollständig im Land Hessen an. Das Aufkommen aus der dieser Steuer habe sich zwischen 2013 und 2019 von 189 Millionen Euro auf 464 Millionen Euro pro Jahr erhöht. In einigen Jahren sei das Wachstum allerdings sehr unterschiedlich gewesen, wobei das Aufkommen im "Coronajahr" 2020 sogar stark eingebrochen sei. Das zwischen den Ländern derzeit praktizierte Zerlegungsverfahren führe bei einer Anwendung nur einmal im Jahr zu massiven Schwankungen des Aufkommens und könne auch im Finanzausgleich zu erheblichen Verwerfungen führen. Daher soll das Verfahren auf vierteljährliche Abschlagszahlungen umgestellt werden. Dieses Verfahren werde auch bei der Einfuhrumsatzsteuer praktiziert.

Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2022

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