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Wertpapierrecht: Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgelegt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgelegt.
Der Gesetzentwurf diene der Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts, schreibt das BMF dazu. Zentraler Bestandteil sei die Einführung des neuen Gesetzes über elektronische Wertpapiere – eWpG. Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere werde einer der zentralen Bausteine der Blockchainstrategie der Bundesregierung sowie des gemeinsamen Eckpunktepapiers des BMF und des BMJV zu elektronischen Wertpapieren umgesetzt.
Nach aktueller Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Die Papierurkunde ist Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände und sie trägt u.a. dem Verkehrsschutz potentieller Erwerber Rechnung. Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedürfe es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, z.B. durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie.
Durch den vorliegenden Regelungsvorschlag werde zudem aufsichtsrechtliche Klarheit geschaffen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem KWG und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen. Der Entwurf unterscheidet zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.
Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, diene der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes, so das BMF abschließend.
BMF. Mitteilung vom 11.08.2020