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Werbung mit Gratisaktie: Bei Zuteilung nur von Aktienbruchteilen irreführend

03.08.2022

Wirbt eine Bank mit einer Gratisaktie als Prämie für einen Vertragsabschluss, so ist dies unzulässig, wenn sie sodann tatsächlich nur Aktienbruchteile zuteilt. Es handele sich um eine Irreführung, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Trade Republic Bank GmbH lobte auf ihrer Internetseite für die Eröffnung eines Depots eine Gratisaktie im Wert von bis zu 200 Euro aus. Tatsächlich wurden Neukunden aber entweder Aktien oder nur Aktienbruchteile zugeteilt. Auf die Zuteilung hatten die Neukunden laut Verbraucherzentrale keinen Einfluss. Über die Konditionen hinter der Werbeaktion informierte das Unternehmen auf seiner Internetseite aus Sicht der Verbraucherschützer nur unzureichend und intransparent.

Die Verbraucherzentrale mahnte die Bank deswegen eigenen Angaben zufolge ab. Die Bank habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Der Erwerb eines Aktienbruchteils biete im Vergleich zum Erwerb einer ganzen Aktie eine Reihe von Nachteilen, erläutern die Verbraucherschützer: So fehle dem Aktionär das Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung. Dazu berechtige nur der Besitz einer ganzen Aktie. Zudem sei der Handel von Aktienbruchteilen erschwert, da an den regulierten Börsen nur ganze Aktien gehandelt würden. "Der Inhaber eines Bruchteils ist darauf angewiesen, dass ein Broker ihm den Bruchteil abkauft und seinerseits das Risiko auf sich nimmt, erst nach Zusammenfügung mehrerer Bruchteile eine vollständige Aktie zu besitzen. Dieses Risiko lassen sich Broker natürlich teuer bezahlen", so Heidi Pätzold von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Ein Aktienbruchteil ist einfach nicht mit einer Aktie gleichzusetzen. Über die Qualität der ausgelobten Prämie führt die Trade Republic ihre Neukunden in die Irre."

Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 20.07.2022

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