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Wehrdienstreform: Bundesrat für stärkere zivile Verteidigung
Die Länder haben sich zur geplanten Modernisierung desWehrdienstes geäußert. Mit dem Vorhaben möchte die Bundesregierung dieBundeswehr an die veränderte Sicherheitslage in Europa anpassen.
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, Russland habemit seinem Angriff auf die Ukraine die europäische Friedensordnungvölkerrechtswidrig verletzt und bleibe auf absehbare Zeit die größte Bedrohungfür die Sicherheit in Europa. Es bestehe hoher Handlungsdruck, diegesamtstaatliche Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Die Länder fordern, auchdie zivile Verteidigung stärker zu berücksichtigen. Nur wenn äußere und innereSicherheit parallel gestärkt würden, könne die Resilienz des Staates erhöht werden.
Kern des Gesetzentwurfs ist ein "neuer Wehrdienst".Er soll zunächst auf Freiwilligkeit basieren, enthält jedoch auchverpflichtende Elemente – etwa eine allgemeine Wehrerfassung und dieWiedereinführung der Musterung ab 2027. Jungen Männern, die nach dem 31.12.2007geboren wurden, soll eine Bereitschaftserklärung abverlangt werden. Sie müssensich zudem mustern lassen. So will die Bundesregierung ein genaueres Bild überpotenzielle Wehrpflichtige und ihre Qualifikationen gewinnen.
Zudem plant die Bundesregierung, den Grundwehrdienst perRechtsverordnung – mit Zustimmung des Bundestages – auch ohne Spannungs- oderVerteidigungsfall reaktivieren zu können, wenn die sicherheitspolitische Lagees erfordert.
Ziel des Gesetzes sei es, die Einsatz- undDurchhaltefähigkeit der Streitkräfte zu verbessern, so die Bundesregierung. Derrussische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe gezeigt, dass die Landes- undBündnisverteidigung neu bewertet werden müsse. Russland könne innerhalb wenigerJahre in der Lage sein, NATO-Gebiet anzugreifen. Auch Deutschland müsse daherseine Verteidigungsfähigkeit deutlich erhöhen. Die Bundeswehr solle wiederstärker auf Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet und personell robusteraufgestellt werden.
Als nächstes beschäftigt sich der Bundestag mit demGesetzentwurf. Verabschiedet er diesen, wird die Länderkammer in einer dernächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten.
Bundesrat, PM vom 17.10.2025