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Wegzugsbesteuerung: Kein Entfall des Steueranspruchs nach Maßgabe der Rückkehrerregelung in Fällen substanzieller Gewinnausschüttungen

24.04.2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) beschäftigt sich in einem aktuellen Schreiben mit der Wegzugsbesteuerung nach Außensteuergesetz (AStG) in der am 30.06.2021 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Absatz 3 AStG.

Für die Anwendung der Vorschriften gilt danach, dass ein Entfall des Steueranspruchs auch ausgeschlossen ist, soweit nach dem 16.08.2023 Gewinnausschüttungen erfolgen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgt und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Werts des Anteils zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands im Sinne des § 21 Absatz 3 Satz 1 AStG beträgt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.04.2025, IV B 5 - S 1348/00008/001/224

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