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Wegen Verstoßes gegen Austrittsabkommen: Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien
Die Europäische Kommission hat am 01.10.2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet, weil das Land gegen seine Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen verstoßen hat.
Nach Artikel 5 des Abkommens müssen die Europäische Union und das Vereinigte Königreich alle geeigneten Maßnahmen treffen, um die sich aus dem Austrittsabkommen ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, und alle Maßnahmen unterlassen, die die Verwirklichung der Ziele des Abkommens gefährden könnten. Beide Parteien sind an die Verpflichtung gebunden, sich bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus dem Austrittsabkommen ergeben, nach Treu und Glauben zu unterstützen.
Am 09.09.2020 legte die Regierung des Vereinigten Königreichs eine Gesetzesvorlage ("United Kingdom Internal Market Bill") vor, die im Fall ihrer Annahme eklatant gegen das Protokoll zu Irland/Nordirland verstoßen würde, indem sie es den Behörden des Vereinigten Königreichs ermöglichen würde, die Rechtswirkung der materiellrechtlichen Bestimmungen des Protokolls im Austrittsabkommen außer Acht zu lassen. Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreichs haben diesen Verstoß förmlich anerkannt und erklärt, dass diese Vorgehensweise es der Regierung ermöglichen soll, dauerhaft von den Verpflichtungen aus dem Protokoll abzuweichen. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat es trotz zahlreicher Aufforderungen der Europäischen Union unterlassen, die strittigen Teile des Gesetzentwurfs zurückzuziehen.
Damit habe das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtung gemäß Artikel 5 des Austrittsabkommens, nach Treu und Glauben zu handeln, verstoßen, unterstreicht die Kommission. Darüber hinaus habe das Land einen Prozess eingeleitet, der – sollte der Gesetzentwurf angenommen werden – die Umsetzung des Austrittsabkommens erheblich beeinträchtigen würde. Großbritannien hat nun einen Monat Zeit für eine Antwort.
Europäische Kommission, PM vom 01.10.2020