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Wachstumschancengesetz: Was übrigbleibt
Am 22.03.2024 hat der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Aber welche Regelungen sind noch übrig? Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt einen Überblick.
Die laut Steuerberaterverband für den Berufsstand sicher wichtigste Nachricht: Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen sei erstmal vom Tisch – sie sei aus dem Gesetzentwurf rausgeflogen.
Überhaupt habe das Wachstumschancengesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens und zuletzt im Vermittlungsausschuss einige Änderungen erfahren. Der DStV nennt die befristete Einführung der degressiven AfA, die steuerlichen Sonderregelungen zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen sowie Anpassungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung.
Eine detaillierte Übersicht zum finalen Wachstumschancengesetz gibt der DStV auf seinen Seiten (Uebersicht_-Das-Wachstumschancengesetz-auf-einen-Blick.pdf (dstv.de)).
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 25.03.2024