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Wachstumschancengesetz: Bundesrat macht Weg frei

25.03.2024

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.

Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent, die Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate, eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.

Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Es soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Das Wachstumschancengesetz war am 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24.11.2023 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 22.03.2024

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