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VW: Haftet auch für von Audi hergestellte Motoren im Touareg

19.10.2020

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg dem Eigentümer eines VW Touareg Schadenersatz zugesprochen. Eine Besonderheit im entschiedenen Fall war, dass es sich beim Motor des Touareg V6 mit der Schadstoffklasse Euro 6 W des Klägers nicht um den vielfach bekannten und von VW hergestellten Motor EA 189 handelt, der den Abgasskandal ins Rollen gebracht hat. Vielmehr sei in dem Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor (EA 897) verbaut gewesen, merkt das OLG Oldenburg an.

In dem konkreten Fall hatte ein Pkw-Eigentümer geklagt, der den VW Touareg mit dem Motor des Typs EA 897 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatte. 2019 reichte er dann Schadenersatzklage gegen VW ein und forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so der Kläger, ähnlich wie beim bekannten Motor EA 189, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW dar. Sein Fahrzeug sei von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Ausschlaggebend für die Haftung von VW sei, dass die Entscheidung für den Einsatz des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors vom VW-Konzern ausgegangen sei.

In dem Verfahren verteidigte VW sich gegen den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung mit dem Hinweis, nicht Hersteller und Entwickler des Motors zu sein. Hersteller sei die Firma Audi. Im VW Touareg sei gerade nicht der bekannte Motor EA 189 verbaut. Die Motorsoftware sei dementsprechend nicht vergleichbar.

Das klageabweisende Urteil des Landgerichts hat der das OLG nun teilweise aufgehoben und entschieden, dass VW auf Schadenersatz hafte. Es liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor und das Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Die Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA 897 sei zwar nicht identisch mit der im Fall des Motors EA 189, aber doch so ähnlich programmiert, dass sie rechtlich genauso zu behandeln sei.

VW hafte selbst, obwohl Audi den Dieselmotor samt Software entwickelt und hergestellt habe. Denn VW habe in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden strategischen Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaften Audi abgesegnet.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 16.10.2020, 11 U 2/20, noch nicht rechtskräftig

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