EU will Wettbewerbsfähigkeit stärken: Steuerberaterverband sieht Stolperfallen
Beiträge zu freiwilliger Pflegezusatzversicherung: Abziehbarkeit als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
Vorträge und Kurse: Information für Unternehmer zu Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit
Nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) sindVorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrenderArt unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.
Veranstaltungen in diesem Sinne sind lautBundesfinanzministerium (BMF) solche, die als Erziehung von Kindern undJugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildungoder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.
In einem Informationsblatt nennt das BMF jetzt Unternehmerndie Kriterien, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen vonSchul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicherUmschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung könneSchul- und Hochschulunterricht sein.
Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen seienindes die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.
Das Informationsblatt steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de)als pdf-Datei zum Download bereit.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.10.2025, III C 3 -S 7180/00032/001/065