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Vorträge und Kurse: Information für Unternehmer zu Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit

28.10.2025

Nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) sindVorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrenderArt unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.

Veranstaltungen in diesem Sinne sind lautBundesfinanzministerium (BMF) solche, die als Erziehung von Kindern undJugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildungoder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.

In einem Informationsblatt nennt das BMF jetzt Unternehmerndie Kriterien, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen vonSchul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicherUmschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung könneSchul- und Hochschulunterricht sein.

Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen seienindes die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.

Das Informationsblatt steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de)als pdf-Datei zum Download bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.10.2025, III C 3 -S 7180/00032/001/065

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