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Vorsteuerabzug: Wann muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Verfahren zumVorsteuerabzug die Revision zugelassen. Damit will er die Klärung derRechtsfrage ermöglichen, ob ein abziehbarer Vorsteuerbetrag bereits für denBesteuerungszeitraum des Leistungsbezugs vorliegt, wenn das während diesesBesteuerungszeitraums zugegangene Abrechnungsdokument nicht über dieerforderlichen Angaben verfügt, damit es als berichtigungsfähige Rechnungangesehen werden kann, und dem Leistungsempfänger eine hierauf bezogeneBerichtigung erst nach Ablauf des Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraums desLeistungsbezugs zugeht.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.02.2026, V B 11/25, NV