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Von Pandemie und Flut doppelt betroffene Unternehmen: Können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus stellen

27.09.2021

Unternehmen, die im Juni 2021 noch unter coronabedingten Umsatzeinbrüchen gelitten haben und dann auch von der Hochwasserkatastrophe im Juli getroffen wurden, können ab heute Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Antragstellung ist über prüfende Dritte auf der Plattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" möglich. Dies teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit.

Die doppelt betroffenen Unternehmen erhielten durch die Antragsberechtigung in der Überbrückungshilfe III Plus dringend benötigte Unterstützung zur Überbrückung von Umsatzeinbrüchen. Damit die Hilfen schnell wirken, könnten die Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Antragsberechtigt seien Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Aufgrund beihilfe- und haushaltsrechtlicher Vorgaben dürfe die Überbrückungshilfe III Plus nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen, nicht aber bei flutbedingten Umsatzeinbußen Fixkosten erstatten. Daher bemesse sich der Anteil der Fixkostenerstattung am coronabedingten Umsatzeinbruch vom Juni 2021 im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat. Sofern Unternehmen sowohl die Überbrückungshilfe III Plus als auch den Aufbauhilfefonds in Anspruch nehmen wollen, erfolge eine gegebenenfalls notwendige Anrechnung im Aufbauhilfefonds.

Weitere Details zu Antragstellung und Modalitäten können laut BMWi den FAQ auf der Plattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" entnommen werden.

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