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Vom Krieg betroffene Unternehmen: Bundesregierung beschließt Schutzschild

12.04.2022

Infolge des russischen Angriffskrieges ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von Unsicherheit geprägt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnisgrüne) haben daher ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind.

Der Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23.03.2022 beschlossen habe, biete – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, erläutert das Bundesfinanzministerium.

In der aktuellen Situation gehe es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstütze deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen.

Geplant sei ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen erhielten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten. Das Programm werde ein Volumen von circa bis zu sieben Milliarden Euro umfassen.

Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft laut BMF die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.

Es gelte darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereite die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor.

Hierzu gehöre ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.

Auch solle es ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen geben. Hierfür erarbeite die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme sei ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro vorgesehen.

Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Regierung nach Angaben des BMF außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lasse sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.

Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Säulen erfolge jetzt zügig und in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium, so das BMF.

Bundesfinanzministerium, PM vom 08.04.2022

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