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Sanierungs- und Insolvenzrecht: Soll moderner und wettbewerbsfähiger werden
Virtuelle Hauptversammlungen: Sollen bis Ende 2021 möglich bleiben
Das Bundesjustizministerium plant eine Verlängerung der am 28.03.2020 in Kraft getretenen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung von Unternehmen, Stiftungen und Vereinen. Damit will sie die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und vielen weiteren Rechtsformen auch weiterhin sicherstellen. Eigentlich würden die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie getroffenen Regelungen Ende 2020 auslaufen. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Länder und Verbände können bis zum 25.09.2020 Stellung nehmen.
Nach wie vor bestünden aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht unerhebliche Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens, auch hinsichtlich der Versammlungsmöglichkeit von Personen, insbesondere von größeren Personengruppen, erläutert das Justizministerium. Weiterhin sei nicht absehbar, wann in Unternehmen verschiedener Rechtsformen oder Vereinen oder Stiftungen wieder Beschlüsse auf herkömmlichem Weg gefasst und Präsenzversammlungen im großen Kreis durchgeführt werden können. Damit Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereine und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vorzunehmen, sodass ihre Handlungsfähigkeit gewährleistet bleibt, sollen die vorübergehenden Erleichterungen bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Bundesjustizministerium, PM vom 19.09.2020