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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Referentenentwurf veröffentlicht

07.02.2022

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes veröffentlicht.

Bürger sowie die Wirtschaft müssten auch weiterhin beim Bewältigen der Folgen der Corona-Pandemie gestützt werden, führt das Ministerium aus. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündele dabei wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen.

Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie würden beispielsweise Unternehmen gezielt zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Zusätzliche Investitionsanreize würden unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt.

Gleichzeitig werde insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert. Und auch wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen würden noch einmal verlängert, teilt das BMF mit.

Der Referentenentwurf ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, PM vom 03.02.2022

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