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Verzinsungsregelungen: Bundesregierung geht von Verfassungsmäßigkeit aus
Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass die Verzinsungsregelungen in der Abgabenordnung in Höhe von 0,5 Prozent im Monat für Nachzahlungen beziehungsweise Erstattungen verfassungsgemäß sind. Dies habe sie auch in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in zwei Verfahren deutlich gemacht, führt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/20836) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/20234) aus.
Daraus ergibt sich, dass im Jahr 2019 vom Staat mit 552,8 Millionen Euro mehr Zinsen an Bürger gezahlt als von den Bürgern an den Staat als Nachzahlungszinsen entrichtet wurden. Dass ein steigendes Aufkommen an Erstattungsfällen ein finanzielles Risiko für die öffentlichen Haushalte bedeuten könne, glaubt die Bundesregierung nicht.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.07.2020